Beratung zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Ansprechpartnerin
Kerstin Tietze
Hans-Grundig-Str. 34
23966 Wismar
Tel.: 03841/ 7123-12
k.tietze@drk-nwm.de
Sie sind erschöpft? Kindererziehung, Haushalt, Beruf, eine schwere Erkrankung, ein Trauerfall oder ein zu pflegender Angehöriger können Mehrfachbelastungen sein, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen oder gefährden.
An wen richtet sich unser Angebot?
- An Mütter mit ihren Kindern oder allein sowie an Väter mit Kindern.
- Die Muttervorsorge oder Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von drei Wochen außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung zu bewegen. In den Kureinrichtungen lernen Sie, sich von den Anforderungen des Alltags zu erholen, neue Kräfte zu sammeln, und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren. Zugleich lernen Sie neue Wege kennen, mit den Mehrfachbelastungen umzugehen.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.
Wir empfehlen Ihnen, zunächst mit Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin zu sprechen. Sie stellen die entsprechenden Atteste aus, die für einen Kurantrag maßgeblich sind. Gegebenenfalls stellt auch der Kinderarzt, die KInderärztin ein Attest für Ihr zu behandelndes Kind aus. Oft fahren Kinder aber auch als Begleitkinder ohne eigenen Behandlungsbedarf mit. Nach Ausstellen des Attestes stellen Sie einen Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse und suchen schon im Vorfeld nach einer passenden Kureinrichtung. Diese muss für die Behandlung der vorliegenden Díagnosen geeignet und auch in der Lage sein, Kinder entsprechend ihrem Alter zu betreuen. Gerne begleiten wir Sie im Antragsverfahren. Rufen Sie uns einfach an.
Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme.
Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen.
Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.
Wo kann ich mehr erfahren?
Wir informieren Sie über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung und weist auf entsprechende Angebote hin.
Gerne helfen wir bei allen im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, wie z.B. zu der jeweiligen Einrichtung, oder zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für die Dauer des Aufenthaltes.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.