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Hinweise für die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten des DRK-Kreisverbandes Nordwestmecklenburg e.V.

Wir sind ständig bemüht, Ihnen ein umfangreiches und inhaltlich aktuelles Lehrgangsangebot zur Verfügung zu stellen. Hierzu bitten wir um Beachtung der folgenden Bedingungen und Hinweise:

  • Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und sind verbindlich. Ohne Anmeldung kann eine Teilnahme aufgrund einer Teilnehmerobergrenze nicht garantiert werden.
  • Die Kursgebühr ist am Tag der Ausbildung in bar zu entrichten. Im Falle einer Rechnungslegung ist der Betrag sofort fällig. Es gelten die bei dem jeweiligen Kurstermin benannten Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung. Bei den Kursgebühren der betrieblichen Ersthelfer richten wir uns nach den Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
  • Betriebliche Ersthelfer bringen den BG-Abrechnungsbogen zum Tag der Ausbildung im Original mit. Dieser beinhaltet die zuständige Berufsgenossenschaft, BG-Mitgliedsnummer und Arbeitgeberbestätigung. Im Falle einer Rechnungslegung bitte die komplette Rechnungsanschrift mitbringen
  • Keine Erstattung bei Fehlen  Nimmt der angemeldete Teilnehmer nicht an seinem Kurstermin statt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kursteilnehmerbetrags.
     
  • Abmeldungen sind mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn vorzunehmen. Wird diese Frist versäumt, so hat der Teilnehmer die jeweilige Kursgebühr voll zu tragen. Ersatzteilnehmer sind kostenfrei möglich, wenn diese zwei Wochen vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt werden und teilnehmen.
  • Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, u.a. Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt oder bei einer Teilnehmerzahl unter acht Erschienenen gilt die zugesagte Leistung als nicht verfügbar. In diesem Fall kann der Lehrgang abgesagt oder verlegt werden. Die Teilnehmer werden unverzüglich hierüber informiert. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  • Ihre Daten unterliegen dem Datenschutz gemäß DSGVO und werden zum Zwecke der Abrechnung (z.B. der Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber) und Kommunikation elektronisch erfasst und gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an unmittelbar betroffene Dritte übermittelt.
  • Für die praktischen Übungen empfehlen wir geeignete Kleidung und rutschfestes Schuhwerk. Bei persönlichen Einschränkungen ist die zuständige Ausbildungskraft rechtzeitig zu informieren.
  • Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen/Kursen/Seminaren erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Bei den Kursgebühren der betrieblichen Ersthelfer richten wir uns nach den Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Bei Durchführung von Lehrgängen in Betrieben vor Ort gilt Folgendes:

  • Es muss ein entsprechender Raum von min. 50 m² vorhanden sein.
  • Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 15 Teilnehmer bis max. 17 Teilnehmern je Lehrgang.  Sollte die Teilnehmerzahl erheblich unterschritten werden z. B. nur 10 Teilnehmer wird die Differenz in Rechnung gestellt.
  • Die Abmeldung des Lehrganges in dem Betrieb muss spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn durch den Betrieb erfolgen. Wird die Frist versäumt, so hat die Firma die Kursgebühren nach Anzahl der angemeldeten Teilnehmer  zu bezahlen.
  • Wird der Lehrgang gar nicht abgesagt und die Ausbilder fahren zur Firma und stehen vor verschlossener Tür, hat die Firma zu den Kursgebühren auch die Fahrkosten mit zu übernehmen.

Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen.